Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ingo Radojewski - Einziehen&Knüpfen 

Stand: 01.03.2026

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§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen Einziehen & Knüpfen – Ingo Radojewski (nachfolgend „Dienstleister“) und seinen gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Belieferung oder Betreuung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt (z. B. per E-Mail oder über Lexware).

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§ 2 Vertragsschluss und Terminvereinbarung

1. Ein Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden zustande, in der Regel telefonisch oder per E-Mail.

2. Termine zur Leistungserbringung werden einvernehmlich festgelegt und sind nach Bestätigung durch den Dienstleister verbindlich. Die Bestätigung kann auch in Textform erfolgen.

3. Eine kostenfreie Stornierung eines vereinbarten Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann der Dienstleister eine Ausfallpauschale von bis zu einer Stunde Arbeitszeit berechnen.

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§ 3 Leistungsumfang

1. Der Dienstleister erbringt Serviceleistungen im Bereich von Textilmaschinen, insbesondere an Knüpfmaschinen, Einziehmaschinen sowie Maschinen der Marken Knotex, SuperVEGA und WarpMaster.

2. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem:

 Installation und Inbetriebnahme

 Wartung und Reparatur

 Austausch defekter Teile (inkl. Verkauf und Einbau, sofern verfügbar)

 Schulungen zur Bedienung und Instandhaltung

 Erstellung von Servicedokumentationen

3. Technische Beratung per Telefon ist kostenfrei. Vor-Ort-Einsätze werden gemäß § 4 abgerechnet.

 

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§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die jeweils gültigen Preise und Konditionen werden dem Kunden in einem individuellen Angebot (z. B. per E-Mail oder über Lexware) vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Rechnungen werden in der Regel elektronisch als PDF versendet; auf Wunsch auch im Format ZUGFeRD oder XRechnung.

4. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist maximal 30 Kalendertage.

5. Bei Neukunden kann der Dienstleister eine Vorauszahlung oder Teilzahlung verlangen.

6. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) an. Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

7. Der Dienstleister ist berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren ändern.

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§ 5 Ersatzteile

1. Ersatzteile werden entweder direkt vom Dienstleister geliefert oder über Groz-Beckert bezogen. Die Lieferzeit kann bis zu drei Werktage betragen.

2. Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters.

3. Bei Ersatzteilen aus dem eigenen Lagerbestand gewährt der Dienstleister eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf Materialfehler.

4. Für über Dritte bezogene Teile (z. B. Groz-Beckert) liegt die Garantie beim Hersteller. Der Dienstleister gewährleistet lediglich die fachgerechte Montage.

5. Für kundenseitig gestellte Ersatzteile übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Der Einbau erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Kunden.

6. Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister unter Eigentumsvorbehalt die Herausgabe oder den Ausbau der gelieferten Teile verlangen.

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§ 6 Leistungszeit und Ausführung

1. Der Dienstleister bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, technische Störungen oder Streik) kann ein neuer Termin angeboten werden.

2. Schadensersatzansprüche wegen Terminverzögerungen sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Folgeschäden sind ausgeschlossen.

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§ 7 Gewährleistung und Haftung

1. Der Dienstleister repariert gebrauchte Maschinen oder installiert neue Maschinen mit betriebsbereiter Übergabe.

2. Für neue Maschinen wird keine Herstellergarantie übernommen. Diese liegt beim jeweiligen Hersteller (z. B. Groz-Beckert).

3. Die Übergabe wird mit einem Abnahmeprotokoll dokumentiert.

4. Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei.

5. Keine Gewährleistung besteht bei:

 unsachgemäßer Bedienung

 mangelnder Wartung

 normalem Verschleiß

 Eingriffen Dritter

6. Die Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

7. Die Haftung ist begrenzt auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

8. Ein konkreter Reparaturerfolg kann nicht in jedem Fall zugesichert werden. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein oder ein Totalschaden vorliegen, wird der Dienstleister gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung abstimmen (z. B. Vermittlung eines Herstellerkontakts).

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§ 8 Datenschutz

1. Es werden nur Daten verarbeitet, die zur Vertragsabwicklung notwendig sind (z. B. Name, Firma, Maschine).

2. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.

3. Kundendaten werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.

Details siehe Datenschutzerklärung unter:

www.einziehen-knuepfen.de

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§ 9 Serviceeinsätze – Besondere Bestimmungen

1. Der Dienstleister bietet Schulungen zur Maschinenbedienung und Instandhaltung an. Eine Haftung für den Schulungserfolg oder die spätere Umsetzung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

2. Jeder Einsatz wird dokumentiert (z. B. PDF mit Fotos oder Videos). Der Kunde stimmt mit Auftragserteilung der Erstellung, Speicherung und Verwendung dieser Unterlagen zur Dokumentation und Qualitätssicherung zu.

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§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters.

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§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

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